Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der SwissCar Solutions GmbH und ihren Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fahrzeugen sowie damit verbundenen Leistungen. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
Art der Fahrzeuge
SwissCar Solutions GmbH ist spezialisiert auf den Handel mit:
Unfallfahrzeugen
Exportfahrzeugen
Occasionsfahrzeugen
Diese Fahrzeuge können Vorschäden, Reparaturen, Gebrauchsspuren sowie technische und optische Mängel aufweisen.
Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag kommt zustande durch:
die schriftliche Unterzeichnung eines Kaufvertrages durch beide Parteien oder
die schriftliche Bestätigung des Verkäufers
Fahrzeuginserate, Onlineangebote und mündliche Auskünfte stellen unverbindliche Offerten dar und sind freibleibend.
Fahrzeugzustand und Gewährleistung
Sofern im Kaufvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Fahrzeuge verkauft:
im aktuellen Zustand
ohne Garantie
ohne Gewährleistung
unter Ausschluss der Sachmängelhaftung
Der Käufer akzeptiert insbesondere:
vorhandene und zukünftige technische Defekte
elektronische Störungen
Korrosionsschäden
Verschleiss
sichtbare und unsichtbare Mängel
Besichtigung und Probefahrt
Der Käufer hat vor Vertragsabschluss die Möglichkeit:
das Fahrzeug zu besichtigen
eine Probefahrt durchzuführen
Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages bestätigt der Käufer:
den Zustand des Fahrzeugs geprüft zu haben
über bekannte Mängel informiert worden zu sein
das Fahrzeug im aktuellen Zustand („wie gesehen und probegefahren“) zu übernehmen
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben.
Der Kaufpreis ist grundsätzlich:
bei Übergabe des Fahrzeugs in bar oder
vorgängig per Überweisung zu begleichen
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug Eigentum der SwissCar Solutions GmbH (Eigentumsvorbehalt).
Übergabe und Gefahrübergang
Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt am Sitz der SwissCar Solutions GmbH, sofern nicht anders vereinbart.
Mit der Übergabe geht die Gefahr (z. B. Verlust oder Beschädigung) auf den Käufer über.
Exportfahrzeuge
Exportfahrzeuge sind grundsätzlich nicht für den schweizerischen Strassenverkehr aufbereitet.
Der Käufer trägt die Verantwortung für:
Transport
allfällige Reparaturen
Zulassung im Bestimmungsland
Für Exportfahrzeuge bestehen weder Garantie noch Gewährleistung.
Eine Rücknahme ist ausgeschlossen.
Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, wenn:
eine schriftliche Rücktrittsvereinbarung getroffen wurde oder
zwingende gesetzliche Vorschriften dies vorsehen
Bereits erbrachte Aufwendungen oder entstandene Kosten können dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
Haftung
Eine Haftung der SwissCar Solutions GmbH für:
Folgeschäden
mittelbare Schäden
entgangenen Gewinn
Wertverluste
Schäden nach Übergabe des Fahrzeugs
ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der gesonderten Datenschutzerklärung.
Diese ist auf der Website einsehbar.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand für Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der SwissCar Solutions GmbH in Erlinsbach SO.
