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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der SwissCar Solutions GmbH und ihren Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fahrzeugen sowie damit verbundenen Leistungen. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

  2. Art der Fahrzeuge
    • SwissCar Solutions GmbH ist spezialisiert auf den Handel mit:

      • Unfallfahrzeugen

      • Exportfahrzeugen

      • Occasionsfahrzeugen

    • Diese Fahrzeuge können Vorschäden, Reparaturen, Gebrauchsspuren sowie technische und optische Mängel aufweisen.

  3. Vertragsabschluss
    • Der Kaufvertrag kommt zustande durch:

      • die schriftliche Unterzeichnung eines Kaufvertrages durch beide Parteien oder

      • die schriftliche Bestätigung des Verkäufers

    • Fahrzeuginserate, Onlineangebote und mündliche Auskünfte stellen unverbindliche Offerten dar und sind freibleibend.


  4. Fahrzeugzustand und Gewährleistung
    • Sofern im Kaufvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Fahrzeuge verkauft:

      • im aktuellen Zustand

      • ohne Garantie

      • ohne Gewährleistung

      • unter Ausschluss der Sachmängelhaftung

    • Der Käufer akzeptiert insbesondere:

      • vorhandene und zukünftige technische Defekte

      • elektronische Störungen

      • Korrosionsschäden

      • Verschleiss

      • sichtbare und unsichtbare Mängel


  5. Besichtigung und Probefahrt
    • Der Käufer hat vor Vertragsabschluss die Möglichkeit:

      • das Fahrzeug zu besichtigen

      • eine Probefahrt durchzuführen

    • Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages bestätigt der Käufer:

      • den Zustand des Fahrzeugs geprüft zu haben

      • über bekannte Mängel informiert worden zu sein

      • das Fahrzeug im aktuellen Zustand („wie gesehen und probegefahren“) zu übernehmen


  6. Preise und Zahlungsbedingungen
    • Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben.

    • Der Kaufpreis ist grundsätzlich:

      • bei Übergabe des Fahrzeugs in bar oder

      • vorgängig per Überweisung zu begleichen

    • Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug Eigentum der SwissCar Solutions GmbH (Eigentumsvorbehalt).


  7. Übergabe und Gefahrübergang
    • Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt am Sitz der SwissCar Solutions GmbH, sofern nicht anders vereinbart.

    • Mit der Übergabe geht die Gefahr (z. B. Verlust oder Beschädigung) auf den Käufer über.


  8. Exportfahrzeuge
    • Exportfahrzeuge sind grundsätzlich nicht für den schweizerischen Strassenverkehr aufbereitet.

    • Der Käufer trägt die Verantwortung für:

      • Transport

      • allfällige Reparaturen

      • Zulassung im Bestimmungsland

    • Für Exportfahrzeuge bestehen weder Garantie noch Gewährleistung.

    • Eine Rücknahme ist ausgeschlossen.


  9. Rücktritt vom Vertrag
    • Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, wenn:

      • eine schriftliche Rücktrittsvereinbarung getroffen wurde oder

      • zwingende gesetzliche Vorschriften dies vorsehen

    • Bereits erbrachte Aufwendungen oder entstandene Kosten können dem Käufer in Rechnung gestellt werden.


  10. Haftung
    • Eine Haftung der SwissCar Solutions GmbH für:

      • Folgeschäden

      • mittelbare Schäden

      • entgangenen Gewinn

      • Wertverluste

      • Schäden nach Übergabe des Fahrzeugs

    • ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.


  11. Datenschutz
    • Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der gesonderten Datenschutzerklärung.

    • Diese ist auf der Website einsehbar.


  12. Salvatorische Klausel
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

    • An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.


  13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    • Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

    • Gerichtsstand für Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der SwissCar Solutions GmbH in Erlinsbach SO.

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